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Frequently Asked Questions

Wer gehört zu den sogenannten „Drittstaaten“?

Es gibt zwei Kategorien:

1. Bürger von Drittstaaten, die visumfrei nach Deutschland einreisen können. Folgende Staaten gehören dazu: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, UK und USA.

2. Bürger von Drittstaaten, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Das sind alle Staaten außer den unter Punkt 1 genannten und der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Das bedeutet in der Praxis Folgendes: Wenn Sie aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, sowie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, UK und USA rekrutieren wollen, können die Fachkräfte visumfrei einreisen. Aus den übrigen 156 Drittstaaten ist das nicht möglich. Die Einreise aus diesen 156 Staaten war noch vor einigen Jahren relativ schwierig. Das hat sich jetzt geändert.

Was sind die Vorteile der Rekrutierung aus Drittstaaten?

Die Vorteile sind zahlreich. An dieser Stelle nur ein kurzer Überblick:

Langfristige Lösung des Fachkräftemangels im eigenen Unternehmen

Eine schier unendliche Auswahl an gut bis hervorragend qualifizierten Arbeitnehmern

Realistische Gehaltsvorstellungen der Kandidaten

Motivation und Arbeitsmoral der Bewerber

Internationalisierung des eigenen Unternehmens (Förderung des Images als Arbeitgeber und sprachlichen Zugang zu neuen Märkten)

Wie funktioniert die Remote-Arbeit?

Die Fachkraft in einem Drittstaat wie Indien oder Vietnam wird online an Ihr Unternehmen angebunden. Um die volle Kontrolle im Hinblick auf Arbeitszeiten und Produktivität zu behalten, setzen wir spezielle Software ein. Die zu erledigende Arbeit, beispielsweise im IT-Bereich, bedarf keiner physischen Präsenz im deutschen Unternehmen. Büro- und Ausstattungskosten werden so eingespart. Zudem gilt das indische Arbeitsrecht und die gesamte Bürokratie wird von DreamState übernommen. Hinzu kommt, dass die Fachkräfte durch den Verbleib in der Heimat in der Regel niedrigere Lebenshaltungskosten haben. Das wiederum beeinflusst die Gehaltsvorstellungen im Sinne des deutschen Unternehmens positiv.

Übernimmt DreamState wirklich alles für uns, was Visum und Bürokratie angeht?

Ja, wenn Sie uns dazu bevollmächtigen. Zu Beginn füllen Sie nur einige wenige Formulare aus. Das geht ziemlich schnell. Wir unterstützen Sie bei Fragen gerne und geben grundsätzliche Tipps, um keine Fehler zu machen.

Was ist das „beschleunigte Verfahren“, das von DreamState empfohlen wird?

Das beschleunigte Verfahren „zwingt“ gewissermaßen die deutschen Behörden, sich an bestimmte Fristen zu halten. Viele deutsche Unternehmen haben in der Vergangenheit teilweise über ein Jahr auf das Visum für die Fachkraft warten müssen. Besonders frustrierend war es, wenn nach dieser langen Wartezeit kein Visum erteilt wurde. Das ändert sich jetzt durch das beschleunigte Verfahren. Der Einreiseprozess ist für die deutschen Unternehmen weitaus planbarer geworden. Am Visumverfahren beteiligte Behörden haben sich wie folgt an die Fristen zu halten, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:

Ausländerbehörde: informiert innerhalb von 3 Tagen, falls Dokumente fehlen sollten

Zuständige Anerkennungsstelle: 2 Monate

Bundesagentur für Arbeit: 1 Woche

Auslandsvertretung: Terminvergabe: 3 Wochen / Entscheidung: 3 Wochen

Insgesamt kann also mit etwa 4 Monaten gerechnet werden, bis das Visum erteilt ist.

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

411€. Der Betrag ist an die zuständige Ausländerbehörde zu überweisen. Die Fachkraft ist Gebührenschuldner. Allerdings kann der Arbeitgeber mit einer Kostenübernahmeerklärung die Bezahlung der Gebühren in voller Höhe übernehmen.

Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich?

Das Verfahren richtet sich an Angehörige von Drittstaaten, die sich noch im Ausland befinden. Es gilt für folgende Personengruppen:

Fachkräfte mit Berufsausbildung

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Auszubildende

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn eine Anschlusstätigkeit nach Absolvierung der schulischen Berufsausbildung nachgewiesen wird

Fachkräfte, deren Qualifikationen nur teilweise anerkannt wurden und Qualifizierungsmaßnahmen benötigen

FSonderfälle: IT-Fachkräfte und Berufskraftfahrer – hier gelten besonders einfache Voraussetzungen. Ab November 2023 muss eine IT-Fachkraft beispielsweise lediglich 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Eine formale Qualifikation wird bereits jetzt nicht mehr benötigt.

Ich möchte eine Fachkraft einstellen, die noch kein Deutsch kann. Ist das ein Problem?

Nein, das ist mittlerweile möglich, sofern für die tatsächliche Berufsausübung nicht unbedingt Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich sind. Wichtig ist vor allem, dass die Qualifikation des Kandidaten anerkannt wird und ihm ein konkretes Jobangebot vorliegt.

Wir haben mit Fachkräften aus Drittstaaten keine Erfahrungen gemacht. Mit welchen Herausforderungen sollten wir rechnen?

Gerade zu Beginn können sprachliche und kulturelle Unterschiede eine Herausforderung darstellen. Wenn Sie sich für einen oder mehrere Kandidaten entschieden haben, unterstützen wir Ihr Unternehmen und die Kandidaten durch ein professionelles Erwartungsmanagement, während der Visumprozess noch läuft. Bei Bedarf klären wir über kulturelle Unterschiede auf, veranstalten Kultur- und Kommunikationsseminare und organisieren einen Sprachkurs in der Heimat und nach Ankunft des Kandidaten.

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Fachkraft“?

Der Begriff wurde in den letzten Jahren ausgeweitet. Dieser umfasst nunmehr folgende Personengruppen:

Personen mit einer abgeschlossenen akademischen und beruflichen Ausbildung

Auszubildende und fortgeschrittene Studierende

Qualifizierte Personen im Anerkennungsverfahren

Experten bzw. Spezialisten mit berufspraktischen Kenntnissen

Die erweitere Definition macht einen sehr großen Unterschied. Die Anzahl der potentiell in Frage kommenden Kandidaten ist damit enorm gestiegen.

Was geht schneller: Blaue Karte EU oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Je nach Auslandsvertretung ist auch hier eine zeitnahe Gewinnung neuer qualifizierter Arbeitskräfte möglich. Wie schnell die jeweilige Botschaft oder das zuständige Konsulat sind bringt DreamState vor Antragstellung in Erfahrung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Möglicherweise macht in bestimmten Fällen das beschleunigte Fachkräfteverfahren mehr Sinn.

Hat DreamState auch Fachanwälte, die unsere Interessen gegenüber Behörden vertreten?

Ja! Sollte es tatsächlich zu Problemen bei der Visaerteilung kommen, obwohl alle Bedingungen erfüllt wurden, schalten wir umgehend professionelle und sehr erfahrene Fachanwälte ein.